Ein weiteres Argument der Bundesregierung für Internetsperren lautet: “Kinderpornografie wird über kommerzielle Webseiten vertrieben, die Millionen umsetzen”. Dabei wird unter anderem auf eine britische Studie verwiesen. Diese zeigt aber gerade, dass kommerzielle Pornoproduktionen fast immer im legalen Bereich agieren und minderjährige Akteure praktisch nie auftreten. Die hohen Umsätze wurden in den siebziger Jahren erzielt, als sogenannte Lolita-Magazine offen am Kiosk auslagen. Heute wird Kinderpornografie den Ermittlern des LKA München und dem Bund deutscher Kriminalbeamter zufolge über Tauschbörsen, E-Mail-Verteiler oder klassisch per Post vertrieben. Webseiten spielen kaum eine Rolle.
Fast immer stammen die grausamsten Bilder dabei von Tätern aus dem Familienkreis. Und die veröffentlichen diese aus Profilsucht und völlig kostenlos. Genau an dieser Stelle muss sich die Politik fragen lassen, warum den kommunalen Sozialarbeitern und den Präventionsprojekten wie “Kein Täter werden” das Geld fehlt.
Dem Vortrag der Filmindustrie, wonach die Mehrzahl der “durchschnittlichen Internetnutzer” durch die DNS-Sperre davon abgehalten würden, einen anderen Weg zu den gesperrten Inhalten zu suchen, wollte das Gericht keinen Glauben schenken. Tatsächlich sei es den Richtern selbst “in wenigen Minuten” gelungen, eine Internetseite mit einer Anleitung zur Umgehung mit den verfügbaren Nameservern zu finden. Dieses dürfte für die typischen Nutzer von Filmdownloadseiten sogar noch schneller möglich sein.
heise.de – Urteil: DNS-Sperren sind zur Blockade von Inhalten “nur bedingt geeignet”